*inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: Produkt wird angefertigt (Details)
- Artikel-Nr.: DQEK123
Ein angedeuteter Kelch und ein Foto zieren die Vorderseite dieser quadratischen Einladungskarten zur Kommunion. Sie sind in zwei Farben erhältlich und können ebenso zur Konfirmation oder Firmung verwendet werden. Für die Gestaltung wie hier gezeigt, benötigen wir für die Vorderseite ein Foto. Alternativ kann die Karte auch ohne Fotos gestaltet werden.
Zum Druck der quadratischen Einladungskarten zur Kommunion oder Konfirmation benötigen wir von Ihnen:
- 1 Foto (unbearbeitet als jpg oder tiff-Datei)
- einen individuellen Einladungstext
- den Namen des Kindes
- evtl. weiterer Text z.B. einen Bibelvers
Bei der Ausführung als zweiseitige/flache Karte befindet sich der Einladungstext auf der Rückseite der Karte. Bei dem Druck als Klappkarte stehen beide Innenseiten für Text oder Text mit Foto zur Verfügung.
Benötigen Sie für Ihre Einladung zwei Textvarianten (z.B. weil in zwei Sprachen oder zu verschiedenen Terminen eingeladen wird), lässt sich dies im Digitaldruck gegen einen geringen Aufpreis realisieren. Bestellen Sie hierfür bitte den Artikel "Aufpreis für Textvarianten bei Digitaldruck“.
Als Zubehör zur Designserie fertigen wir unter anderem auch Kommunionkerzen, Tischkarten, Menükarten und Danksagungskarten.
Hinweis:
Für den Versand von quadratischen Karten/Umschlägen berechnet die Deutsche Post ein Briefporto eines Großbriefes.
quadratische Einladungskarten zur Kommunion
Produktart: | Karten |
Format/Größe: | 13,5 x 13,5 cm, 14,8 x 14,8 cm |
Herstellungsverfahren: | professioneller Druck |
Material: | Premiumpapier 300 g/m2 |
- Fragen zum Artikel?
Hersteller:
Pixel-Kiste Kartendesign | Claudia Tornes
Hammerstraße 13 | 66333 Völklingen | Deutschland
Fon: +49 6898 78909 | Email: kontakt@pixel-kiste.com | Kontakt Kundenservice
Jede Verbraucherbewertung wird vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben. Details zum Prüfungsverfahren lesen Sie hier.